Friday 13 October 2017

Binäre Optionen Mifid


ID 955. Begriffsbestimmungen (Interne Referenznummer 332) Relevante Bestimmungen Anhang I. Abschnitt C der Richtlinie 200439EC Vor kurzem haben wir in einigen EU-Ländern die Blüte mehrerer Binär-Optionen-Handelsgesellschaften gesehen. Sehr kurz, bieten diese Binary Options Trading-Unternehmen in der Regel ihre Kunden (Einzelhandel und professionelle) eine Plattform, wo sie binarydigital Optionen in einer Reihe von zugrunde liegenden Produkten (z. B. Öl, Gold, Indizes, Währungen, Aktien usw.) handeln können. Diese binären Optionen sind private Verträge zwischen dem Client und die Binäre Optionen Trading Company ndash nicht irgendwo anders ndash gehandelt und sind in bar abgewickelt. Basierend auf dem oben Gesagten, glauben Sie, dass die binären Optionen, die von diesen Binären Optionen Trading Companies angeboten werden, fallen unter den Anwendungsbereich der MiFIDrsquos Finanzinstrumente und daher müssen diese Unternehmen eine Investment Firm authorizationlicense erhalten, vorausgesetzt, dass alle anderen relevanten Bedingungen erfüllt sind Punkt (4 ) Des Anhangs 1 Abschnitt C der Richtlinie 200439EC enthält die von dieser Richtlinie erfassten Rechtsinstrumente. Diese Liste umfasst eindeutig alle Derivate, die sich auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder Renditen beziehen (Abschnitt C Anhang I Nummer 4) sowie Derivate für Rohstoffe, die in bar abgewickelt werden oder physisch abgerechnet werden können, sofern sie die Merkmale aufweisen Der übrigen derivativen Finanzinstrumente (Ziffern 5, 6 und 7 des Abschnitts C Anhang I und Artikel 38 der Durchführungsverordnung Nr. 12872006). Da die binäre Option, auf die Sie sich beziehen, ein Derivatvertrag ist, der in bar abgerechnet wird, scheint es, dass diese die Definition von Finanzinstrumenten erfüllen. Daher sollten Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen und - aktivitäten in diesen binären Optionen anbieten, als Wertpapierfirmen im Rahmen von MIFID. p zugelassen werden. Übermittelt am 17092010Spezifische Bestimmungen Diese Seite zeigt einen Baum mit allen Gesetzgebungsakten und für jeden Gesetzgebungsakt Bestimmungen, die von bestehenden Fragen abgedeckt sind. Bitte klicken Sie auf das Pluszeichen, um den Gesetzgebungsakt zu erweitern und sehen Sie sich die Liste der Artikel, Anhänge und Erwägungen an, die von Fragen abgedeckt sind. 200439EC. Richtlinie 200439EC über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID1), geändert durch die Richtlinie 201078EU (Omnibus I) 200673EK. Implementieren von Dir. 200673EC über organisatorische Anforderungen und Betriebsbedingungen für Wertpapierfirmen und definierte Begriffe für Zwecke von Dir. 200439EC (EG) 12872006. Durchführungsverordnung (EG) Nr. 12872006 über die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Transaktionsberichterstattung, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und definierte Begriffe für Zwecke von Dir. 200439EC 200648EC. Eigenkapitalrichtlinie - 200648EC 200649EC. Eigenkapitalrichtlinie - 200649EC 200012EC. Eigenkapitalrichtlinie - 200012EC 200764EC. Richtlinie 200764EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD - Richtlinie über Zahlungsdienste) 2009110EC. Richtlinie 2009110EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geld-Richtlinie) 201161EU. Richtlinie 201161EU zu Alternativen Investmentfonds-Managern (AIFMD) Fragen und Antworten zu Bank - und Finanzgesetzen Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig Leitlinien und QAs zur Anwendung des Bank - und Finanzrechts. Ziel dieser Initiative ist es, eine einheitliche und wirksame Anwendung des neuen Finanzrahmens im gesamten EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Auf den Websites der drei Behörden können die Nutzer Leitlinien für spezifische Gesetzgebungsakte finden, Antworten auf die zuvor gestellten Fragen finden oder neue Fragen stellen. Bitte beachten Sie, dass die Europäische Kommission auch Fragen und Antworten zu einer Reihe von Gesetzgebungsakten veröffentlicht hat (Ebene-1-Maßnahmen zur MiFID, Kapitalanforderungen, Zahlungsdienste, E-Geld und alternative Investmentfonds). Letzte Aktualisierung: 02.09.2016

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